Dürfen diese Daten weitergegeben werden und was ist nach Beendigung des Pflegeverhältnisses? Darf die Aufsichtsstelle eine Vollmacht verlangen zum Austausch von Daten der Pflegeeltern an andere Amtsstellen?
Antwort aus rechtlicher Sicht
Die Daten werden von der Aufsichtsstelle bis mindestens 10 Jahre nach Ablauf des Pflegeverhältnisses aufbewahrt. Die Daten dürfen ohne Einwilligung der Pflegeeltern nicht weitergegen werden. Die Pflegefamilienaufsicht, die Daten mit anderen Amtsstellen (nicht jedoch mit Privatpersonen!) austauschen möchten, müssen eine Vollmacht von den Pflegeeltern unterzeichnen lassen. Der Anlass zum Austausch muss immer verhältnismässig sein und dem Wohle des Kindes dienen. Pflegeeltern können entsprechende Vollmachten damit ergänzen, dass ihnen mitgeteilt wird, wann welche Daten an wen weitergegeben werden. Ob Pflegeeltern eine solche Vollmacht verweigern können, ohne zu riskieren, dann keine Pflegeplatzbewilligung zu erhalten ist offen, solange hierzu keine Gerichtsentscheide vorliegen.
Im Zweifelsfall kann der Datenschutzbeauftragte des Wohnkantons der Pflegeeltern angefragt werden.
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