Müssen die Eltern mit der Platzierung bei uns (Pflegefamilie) einverstanden sein?
Antwort aus rechtlicher Sicht
Eltern müssen mit der Platzierung einverstanden sein, wenn sie über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann den Eltern auch gegen ihren Willen gemäss ZGB Art. 310 Abs 1 entzogen werden. Und, als zweiter Schritt, wird das Kind dann in angemessener Weise untergebracht (ZGB Art. 310 Abs. 1)
Antwort aus fachlicher Sicht
Es ist für das Pflegeverhältnis förderlich, wenn die Eltern in den Platzierungsprozess einbezogen sind und ihr Einverständnis für die Platzierung in einer bestimmten Familie geben können. Es gibt jedoch Situationen, wo dies bei einer Platzierung, gerade am Anfang, nicht der Fall ist. Hier ist abzuwägen, ob eine Platzierung in einem Heim sinnvoller ist, um grobe Loyalitätskonflikte für das Kind zu vermeiden oder ob Hinweise bestehen, dass die Kooperation der Eltern für diese Platzierung noch zu erarbeiten ist.
Insbesondere wenn die leiblichen Eltern nicht mit der Platzierung und/oder der Pflegefamilie einverstanden sind, empfehlen wir, dass den Eltern eine Begleitung oder Beratung für ihre Herausforderungen mit der Situation angeboten wird UND die Pflegeeltern von einer DAF* begleitet werden.
*Dienstleistungsorganisationen in der Familienpflege (DAF)
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