Was sind unsere Rechte als Pflegefamilie, wenn der Pflegevertrag gekündigt wird? Haben wir ein Recht auf Anhörung?
Antwort aus rechtlicher Sicht
ZGB Art. 300 Abs 2 sieht vor, dass Pflegeeltern vor wichtigen Entscheidungen, die das Wohl des Pflegekindes betreffen, angehört werden können. Es liegen Bundesgerichtsentscheide vor, die das Anhörungsrecht in wichtigen Angelegenheiten für betreuende Personen beurteilen (Beispiel: BGE-143-III-65). Das heisst, es ist im Einzelfall mit der KESB oder einer juristischen Fachperson zu prüfen, ob ein Anhörungsrecht vorliegt.
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