Ab welchem Alter muss die KESB ein Kind anhören und dessen Wunsch berücksichtigen?
Antwort aus rechtlicher Sicht
Eine Anhörung ist üblicherweise ab dem 6. Geburtstag vorgesehen. Die Reife des Kindes spielt ebenfalls eine Rolle.
Antwort aus fachlicher Sicht
Das Marie Meierhofer Institut und die Unicef Schweiz haben eine Broschüre zum Thema Kindesanhörungen veröffentlicht: Die Kindesanhörung. Eine Informationsbroschüre für Eltern.
Darin befinden sich auch alle gesetzlichen Grundlagen und fachliche Hinweise bezüglich der Aufgaben und Rollen der Bezugspersonen von Kindern, die angehört werden.
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