Antwort aus rechtlicher Sicht
Personen, die ein Kind aufnehmen möchten, benötigen eine Bewilligung (ZGB Art. 316). In der Pflegekinderverordnung des Bundes (PAVO) ist in Art. 4 formuliert:
1) Wer ein Pflegekind in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung der Behörde, wenn das Kind:
a. für mehr als einen Monat* entgeltlich aufgenommen wird; oder
b. für mehr als drei Monate unentgeltlich aufgenommen wird.
2) Wer entgeltlich oder unentgeltlich Kinder regelmässig im Rahmen von Kriseninterventionen in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt unabhängig von der Dauer der Aufnahme eine Bewilligung.
3) Die Bewilligungspflicht besteht auch, wenn das Kind:
a. von einer Behörde untergebracht wird;
b. das Wochenende nicht in der Pflegefamilie verbringt.
Die Bewilligung ist bei der Pflegeplatzaufsicht zu beantragen. Je nach Kanton kann das die Wohnsitzgemeinde der Pflegefamilie, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder eine regionale oder kantonale Behörde sein. Die Einholung der Bewilligung liegt in der Verantwortung der (angehenden) Pflegeeltern.
In vielen Kantonen wird eine Vorabklärung gemacht. Die eigentliche Bewilligung wird aber erst ausgestellt, wenn es zu einer Platzierung kommt. Die Bewilligung lautet auf das Pflegekind und ist nur für dieses Pflegekind gültig. Pflegefamilien, die SOS-/Krisenplätze anbieten, erhalten in der Regel eine allgemeine Bewilligung, die nicht auf ein bestimmtes Pflegekind lautet.
*Die Umsetzung wird von den Kantonen unterschiedlich gehandhabt. So gilt heute in vielen Kantonen, dass eine Bewilligung benötigt wird, wenn ein Kind mehr als insgesamt 30 Tage pro Jahr entgeltlich in der Pflegefamilie übernachtet.
Antwort aus fachlicher Sicht
Um als Pflegefamilie eine gute Basis für die Entscheidungsfindung und die Förderung des Pflegekindes zu haben, empfiehlt es sich sehr, einen Grundlagenkurs zu besuchen. Es braucht die Bereitschaft, Beratung und Weiterbildung annehmen zu können, um diese besonders bereichernde, aber auch anspruchsvolle Aufgabe wahrnehmen zu können.
Einige Kantone schreiben den Besuch eines Kurses vor und/oder organisieren oder finanzieren Kurse.
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