

Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
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Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
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Weiterbildung
für Berner Pflegeeltern

Weiterbildungsguthaben
Berner Pflegeeltern mit einer gültigen Passungsbewilligung und/oder einer generellen Bewilligung steht pro Pflegeelternteil und Jahr ein Weiterbildungsguthaben von maximal CHF 500.00 (maximal CHF 1'000.00 pro Pflegefamilie) für vom Kantonalen Jugendamt anerkannte Weiterbildungen zur Verfügung. Für die Kostenrückerstattung von nicht anerkannten Bewilligungen kann hier ein begründetes Gesuch gestellt werden.
Anleitung
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Wählen Sie in der Liste unten eine Weiterbildung aus.
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Melden Sie sich direkt beim Veranstalter der Weiterbildung an und bezahlen Sie die Weiterbildungskosten. Behalten Sie die Rechnung oder die Quittung.
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Besuchen Sie die Weiterbildung und verlangen Sie eine Teilnahmebestätigung.
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Füllen Sie das online Rückerstattungsgesuch inkl. den Beilagen (Teilnahmebestätigung und Rechnung/Quittung) aus. Alternativ können Sie ein Formular ausdrucken und per Post einreichen.
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Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie die Rückerstattung innert ca. 4 Wochen.
Anerkannte Weiterbildungen für Berner Pflegefamilien
Gesuch zur Kostenübername einer nicht anerkannten Weiterbildung
by Erika