

Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
Bei allen Veranstaltungen werden die aktuellen Covid19-Schutzmassnahmen eingehalten. Falls Sie krank sind, sich krank fühlen oder erkältet sind, bleiben Sie der Veranstaltung bitte fern.
Weiterbildung
für Berner Pflegeeltern

Weiterbildungsguthaben
Berner Pflegeeltern mit einer gültigen Passungsbewilligung und/oder einer generellen Bewilligung steht pro Pflegeelternteil und Jahr ein Weiterbildungsguthaben von maximal CHF 500.00 für vom Kantonalen Jugendamt anerkannte Weiterbildungen zur Verfügung (maximal CHF 1'000.00 pro Pflegefamilie). Für die Kostenrückerstattung von nicht anerkannten Weiterbildungen können Pflegeeltern hier ein begründetes Gesuch stellen.
Anleitung Kostenrückerstattung
-
Wählen Sie unten eine Weiterbildung in der Weiterbildungsliste Diverse Veranstalter oder in der Weiterbildungsliste der Schweizerischen Fachstelle Pflegefamilie aus.
-
Für Weiterbildungen der Schweizerischen Fachstelle Pflegefamilie können Sie sich direkt über den grünen Knopf anmelden. Für andere Weiterbildungen melden Sie sich direkt beim Veranstalter der Weiterbildung an.
-
Bezahlen Sie die Weiterbildungskosten.
-
Besuchen Sie die Weiterbildung und verlangen Sie eine Teilnahmebestätigung.
-
Füllen Sie das online Online-Rückerstattungsformular inkl. den Beilagen (Teilnahmebestätigung und Rechnung/Quittung) aus. Alternativ können Sie ein Rückerstattungsormular ausdrucken und per Post einreichen.
-
Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie die Rückerstattung innert ca. 4 Wochen.
Anerkannte Weiterbildungen für Berner Pflegefamilien
Diverse Veranstalter
Anerkannte Weiterbildungen für Berner Pflegefamilien
der Schweizerischen Fachstelle Pflegefamilie
Gesuch zur Anerkennung einer Weiterbildung
Anleitung (für nicht anerkannte Weiterbildungen)
-
Füllen Sie das Anerkennungsgesuch Weiterbildung aus. Alternativ können Sie ein Formular ausdrucken und per Post einreichen.
-
Wir leiten Ihr Gesuch an das Kantonale Jugendamt weiter, welches über das Gesuch entscheidet und wiederum die Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie informiert.
-
In der Folge werden Sie von uns über den Entscheid informiert.
-
Erhalten Sie einen positiven Entscheid, können Sie nach dem Besuch der Weiterbildung die Rückerstattung mit dem Rückerstattungsformular beantragen.