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Weiterbildung
für Berner Pflegeeltern

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Rückerstattung

Weiterbildungsguthaben

Berner Pflegeeltern mit einer gültigen Passungsbewilligung und/oder einer generellen Bewilligung steht pro Pflegeelternteil und Jahr ein Weiterbildungsguthaben von maximal CHF 500.00 für vom Kantonalen Jugendamt anerkannte Weiterbildungen zur Verfügung (maximal CHF 1'000.00 pro Pflegefamilie). Für die Kostenrückerstattung von nicht anerkannten Weiterbildungen können Pflegeeltern hier ein begründetes Gesuch stellen.

Anleitung Kostenrückerstattung

  1. Wählen Sie unten eine Weiterbildung in der Weiterbildungsliste Diverse Veranstalter oder in der Weiterbildungsliste der Schweizerischen Fachstelle Pflegefamilie aus.

  2. Für Weiterbildungen der Schweizerischen Fachstelle Pflegefamilie können Sie sich direkt über den grünen Knopf anmelden. Für andere Weiterbildungen melden Sie sich direkt beim Veranstalter der Weiterbildung an.

  3. Bezahlen Sie die Weiterbildungskosten.

  4. Besuchen Sie die Weiterbildung und verlangen Sie eine Teilnahmebestätigung.

  5. Füllen Sie das online Online-Rückerstattungsformular inkl. den Beilagen (Teilnahmebestätigung und Rechnung/Quittung) aus. Alternativ können Sie ein Rückerstattungsormular ausdrucken und per Post einreichen.

  6. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie die Rückerstattung innert ca. 4 Wochen.

Anker Liste div WB Veranstalter

Anerkannte Weiterbildungen für Berner Pflegefamilien

Diverse Veranstalter

Anerkannte Weiterbildungen für Berner Pflegefamilien

der Schweizerischen Fachstelle Pflegefamilie

Anker Liste WB SFP BE
Anerkennungsgesuch WB

Gesuch zur Anerkennung einer Weiterbildung

Anleitung​ (für nicht anerkannte Weiterbildungen)

  1. Füllen Sie das Anerkennungsgesuch Weiterbildung aus. Alternativ können Sie ein Formular ausdrucken und per Post einreichen.

  2. Wir leiten Ihr Gesuch an das Kantonale Jugendamt weiter, welches über das Gesuch entscheidet und wiederum die Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie informiert.

  3. In der Folge werden Sie von uns über den Entscheid informiert. 

  4. Erhalten Sie einen positiven Entscheid, können Sie nach dem Besuch der Weiterbildung die Rückerstattung mit dem Rückerstattungsformular beantragen. 

Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie

info@fachstelle-pflegefamilie.ch

Unsere Telefonnummer lautet: +41 44 567 09 33

Wir sind jeweils den ganzen Dienstag sowie am Montag- und Donnerstagnachmitttag erreichbar .

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