Antwort aus rechtlicher Sicht
Nein. Die elterliche Sorge ist das Recht und die Pflicht, für das Kind zu entscheiden, wo es das noch nicht selbst kann (Art. 296 ff. ZGB). Wer die elterliche Sorge innehat, entscheidet über Schul- und Berufswahl, religiöse Erziehung, medizinische Eingriffe usw. Dass ein Kind bei Pflegeeltern aufwächst, heisst in aller Regel nicht, dass die Eltern automatisch die Entscheidungsgewalt über diese Themen verlieren. Liegt die elterliche Sorge nicht bei den leiblichen Eltern, so hat diese in der Regel ein Vormund inne und entscheidet darüber (ZGB Art. 311).
Antwort aus fachlicher Sicht
Siehe auch «Leibliche Eltern: Welche Rechte haben die leiblichen Eltern?»
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