Was ist, wenn das Pflegekind nach dem Elternwochenende nicht mehr zu uns zurückkommt?
Antwort aus fachlicher Sicht
Pflegeeltern versuchen, die Eltern oder das Kind zu erreichen und wenn möglich zu klären, ob alles in Ordnung ist und was zu einer Verspätung geführt hat.
Im Weiteren ist zu empfehlen, dass dies im Wiederholungsfall im Vorfeld mit der Beistandsperson geklärt wird, sodass die Pflegeeltern wissen, wie sie vorgehen sollen.
Liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Eltern, so handelt es sich im rechtlichen Sinne nicht um einen Verstoss. In solchen Situationen ist immer die Frage, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist. Liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bei den Eltern und kann nicht geklärt werden, warum das Kind verspätet ist oder nicht zurückkommt, sollte die Beistandsperson und, falls nicht erreichbar, deren Vertretung oder Vorgesetze oder die KESB informiert werden. Wenn niemand erreichbar ist und Gefahr im Verzug besteht (akute Kindswohlgefährdung), sollte die Polizei eingeschaltet werden.
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