Antwort aus rechtlicher Sicht
Gemäss PAVO Artikel 1c soll jedes Pflegekind an allen Entscheidungen entsprechend seinem Alter beteiligt werden, die einen wesentlichen Einfluss auf sein Leben haben. Die Trennung von Pflegeeltern hat einen wesentlichen Einfluss auf das Pflegekind, weshalb eine Trennung der Aufsichtsstelle gemäss PAVO Art. 9 zu melden ist. Die Situation ist mit dem Pflegekind, den Pflegeeltern, den zuständigen Behörden, den leiblichen Eltern und den Beistandspersonen neu zu klären.
Antwort aus fachlicher Sicht
In der Praxis ist es möglich, dass
das Pflegekind bei einem Pflegeelternteil bleibt,
das Pflegekind in eine neue Pflegefamilie oder ein Heim wechselt, oder
sich die getrennten Pflegeeltern die Betreuung des Pflegekindes teilen.
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