Was passiert, wenn unser Pflegekind volljährig wird, aber die Ausbildung noch vor sich hat?Antwort aus fachlicher Sicht
Pflegekinder im Übergang zur Volljährigkeit werden Careleaver genannt. Informationen dazu findet man auf Careleaver Schweiz und dem Kompetenzzentrum leaving care. Auf der Website von Careleaver Schweiz gibt es einen Film von und für Careleaver, den man sich mit den Jugendlichen ansehen kann, um zu erfahren, was es alles zu klären gibt, bevor Pflegekinder volljährig werden.
Schon ab dem 16./17. Altersjahr sollte mit den Kindern und Behörden geklärt werden, wie es nach Erreichen der Volljährigkeit weitergehen kann, damit geklärt ist, wie das Pflegekind seine Ausbildung beenden kann und entsprechend seinen Bedürfnissen begleitet ist.
Die Empfehlungen der SODK/KOKES* von 2021 formulieren Folgendes:
Wenn nötig und sinnvoll sollen die Pflegekinder auch über die Volljährigkeit hinaus in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Möglicherweise bedürfen sie noch einer Betreuung bis zum Abschluss der Erstausbildung. Der begleitete Übergang soll sich am Entwicklungsstand und an den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Jugendlichen ausrichten. Im Hinblick auf die Volljährigkeit sind die Pflegekinder auf das bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot der öffentlichen Hand und bestehende Netzwerke aufmerksam zu machen; der entsprechende Zugang ist sicherzustellen.
Einige Kantone sind daran (oder tun dies bereits), die Unterstützung für Pflegekinder über das 18. Altersjahr hinaus zu ermöglichen.
*SODK: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren; KOKES: Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz
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