Was muss in Bezug auf leibliche Kinder bedacht werden, wenn man Pflegefamilie wird?
Antwort aus rechtlicher Sicht
Rechtlich ist die Aufsichtsbehörde zuständig für die Klärung, ob leibliche Kinder durch die Aufnahme eines bestimmten Pflegekindes in ihrer Entwicklung gefährdet sind oder nicht (PAVO Art. 5).
Im Weiteren verfügen leibliche Kinder auch über ein Partizipationsrecht gemäss UN-Kinderrechtskonvention und müssen angehört werden. Alle gesetzlich verantwortlichen Personen haben die Aufgabe, die Kinder in ihrer Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen (KRK Art. 5).
KRK: Kinderrechtskonvention
Antwort aus fachlicher Sicht
Die SFP empfiehlt bei mittel- bis langfristigen Platzierungen, dass Pflegekinder in Bezug auf ihr Entwicklungsalter und ihr biologisches Alter jünger als das jüngste leibliche Kind sein sollten oder wesentlich älter (4 Jahre+) als das älteste leibliche Kind. Ansonsten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu zusätzlichen Herausforderungen und Belastungen kommt. Allerdings sind weitere Kriterien zu beachten und abzuwägen.
Die leiblichen Kinder sollten in den Entscheidungsprozess, ein Pflegekind aufzunehmen, mit einbezogen und ihre allfälligen Sorgen ernstgenommen werden.
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