top of page
AutorenbildSFP

Leibliche Kinder der Pflegefamilie: Was muss bedacht werden, wenn man Pflegefamilie wird?

Was muss in Bezug auf leibliche Kinder bedacht werden, wenn man Pflegefamilie wird?

Antwort aus rechtlicher Sicht

Rechtlich ist die Aufsichtsbehörde zuständig für die Klärung, ob leibliche Kinder durch die Aufnahme eines bestimmten Pflegekindes in ihrer Entwicklung gefährdet sind oder nicht (PAVO Art. 5).


Im Weiteren verfügen leibliche Kinder auch über ein Partizipationsrecht gemäss UN-Kinderrechtskonvention und müssen angehört werden. Alle gesetzlich verantwortlichen Personen haben die Aufgabe, die Kinder in ihrer Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen (KRK Art. 5).


KRK: Kinderrechtskonvention

 

Antwort aus fachlicher Sicht

Die SFP empfiehlt bei mittel- bis langfristigen Platzierungen, dass Pflegekinder in Bezug auf ihr Entwicklungsalter und ihr biologisches Alter jünger als das jüngste leibliche Kind sein sollten oder wesentlich älter (4 Jahre+) als das älteste leibliche Kind. Ansonsten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu zusätzlichen Herausforderungen und Belastungen kommt. Allerdings sind weitere Kriterien zu beachten und abzuwägen.


Die leiblichen Kinder sollten in den Entscheidungsprozess, ein Pflegekind aufzunehmen, mit einbezogen und ihre allfälligen Sorgen ernstgenommen werden.

51 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Wie geht das, Pflegefamilie werden?

Im Video «Wie wir Pflegefamilie wurden» zeigt das Jugendamt des Kantons Bern auf, welche behördlichen und rechtlichen Schritte die...

Zivilstand von Pflegeeltern

Fragen rund um den Zivilstand von Pflegeeltern: Müssen wir verheiratet sein? Können auch Alleinerziehende ein Pflegekind aufnehmen?...

Comments


bottom of page