Antwort aus rechtlicher Sicht
Im Notfall ist die Pflegefamilie immer verpflichtet, sofort Abhilfe zu schaffen und medizinisch Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor allfällige weitere Personen gefragt oder beigezogen werden. Ist die Notfallversorgung des Pflegekindes gewährleistet, so sind die Beistandsperson und die Eltern* zu informieren. In der Regel sollte im Pflegevertrag aufgeführt sein, wer im Notfall zu kontaktieren ist. Wenn nicht, sollte das mit den Eltern und dem Beistand im Vorfeld geklärt werden.
*Falls die Eltern oder ein Elternteil nicht über das Sorgerecht verfügt, besteht keine Informationspflicht durch die Pflegeeltern. Allerdings besteht seitens der Eltern ohne Sorgerecht ein Informationsrecht (ZGB 275a). Dafür ist eher die KESB/Beiständin zuständig. Diese kann dann die Eltern informieren.
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