Antwort aus rechtlicher Sicht
Auf Bundesebene gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildungspflicht von Pflegeeltern. Die PAVO* Art. 3 besagt dazu:
Die Kantone sind befugt, zum Schutz von Minderjährigen, die ausserhalb des Elternhauses aufwachsen, Bestimmungen zu erlassen, die über diese Verordnung hinausgehen.
Den Kantonen ist es vorbehalten, das Pflegekinderwesen zu fördern, insbesondere: a. Massnahmen zu treffen zur Ausbildung, Weiterbildung und Beratung von Pflegeeltern und Fachpersonen sowie zur Vermittlung guter Pflegeplätze in Familien und Heimen;
*Pflegekinderverordnung des Bundes
Antwort aus fachlicher Sicht
Die SFP empfiehlt ausdrücklich, Grundkurse, Lehrgänge und fortwährende Weiterbildungstage zu besuchen.
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