Antwort aus rechtlicher Sicht
Siehe auch Blogbeitrag Was brauchen Pflegefamilien, um mit dem Pflegekind im Ausland Ferien zu machen?
Siehe auch Blogbeitrag zum Thema Besuchsrecht
Antwort aus fachlicher Sicht
Dies entscheiden die leiblichen Eltern und/oder die Behörden oder ein:e Beiständ:in, die über das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Obhut) verfügt, je nach Bedürfnissen der Kinder und in Abwägung der Bedürfnisse der leiblichen Eltern und der Pflegeeltern. Falls diesbezüglich Wünsche der Pflegefamilie bestehen, so sollten diese unbedingt vor der Platzierung oder frühzeitig besprochen werden.
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