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Ferien: Verbringt das Pflegekind mit der Pflegefamilie die Ferien?

Antwort aus rechtlicher Sicht

  • Siehe auch Blogbeitrag Was brauchen Pflegefamilien, um mit dem Pflegekind im Ausland Ferien zu machen?

  • Siehe auch Blogbeitrag zum Thema Besuchsrecht

 

Antwort aus fachlicher Sicht

Dies entscheiden die leiblichen Eltern und/oder die Behörden oder ein:e Beiständ:in, die über das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Obhut) verfügt, je nach Bedürfnissen der Kinder und in Abwägung der Bedürfnisse der leiblichen Eltern und der Pflegeeltern. Falls diesbezüglich Wünsche der Pflegefamilie bestehen, so sollten diese unbedingt vor der Platzierung oder frühzeitig besprochen werden.

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