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Sind Pflegeeltern beim Staat angestellt? Gibt es einen Vertrag und wer unterschreibt diesen?

Antwort aus rechtlicher Sicht

Gemäss Pflegekinderverordnung des Bundes (PAVO) Artikel 3 b können Kantone: «Muster für Pflegeverträge und Formulare für Gesuche und Meldungen erstellen, Richtlinien für die Festsetzung von Pflegegeldern erlassen und Merkblätter über die Rechte und Pflichten von Eltern und Pflegeeltern herausgeben.»

 

Antwort aus fachlicher Sicht

Pflegeeltern sollten mit der platzierenden Stelle (Behörde, Organisation, leibliche Eltern) einen Vertrag abschliessen. Der Vertrag mit Pflegeeltern ist rechtlich schwer einzuordnen. Er enthält Bestandteile eines Arbeitsvertrages, aber auch eines Auftrages. Man spricht deshalb von einem Vertrag eigener Art (sui generis).


Der Vertrag muss schriftlich sein.

Der Vertrag muss minimale Aussagen machen zu:

  • Sozialversicherungen

  • Entschädigung für die Betreuungsarbeit (Lohn), Kost, Logis und Nebenkosten des Pflegekindes (z.B. Kleider, Hobbies, Billette)

  • Kündigungsfristen und Gründe zur die Auflösung des Pflegeverhältnisses

  • Wer Vertragspartner ist: leibliche Eltern und/oder Behörde und/oder Organisation

  • Aussagen zum Pflegeverhältnis

  • Besuchs- und Ferienregelung

  • Regelung und Finanzierung der professionellen Begleitung oder Beratung sowie der Weiterbildung.

Nach Möglichkeit soll eine in Vertragsangelegenheiten bewanderte Person den Vertrag zusammen mit den Pflegeeltern prüfen.


Gute Beispiele für Verträge findet man beim Kanton Zürich. Zu ergänzen sind die Gründe für eine Auflösung sowie die Regelung der Begleitung, Beratung und Weiterbildung: Vorlagen für Pflegeverträge

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