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Pflegegeld: Wie hoch ist das Pflegegeld?

Wie verhält es sich mit den Sozialversicherungen? Habe ich Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung, wenn mein Pflegekind austritt? Darf ein Kanton die Höhe des Pflegegeldes begrenzen, bzw. festlegen?


Antwort aus rechtlicher Sicht

Gemäss ZGB Art. 294 haben Pflegeeltern Anspruch auf ein angemessenes Pflegegeld.


Auf Einkünfte von Pflegeeltern müssen in jedem Fall Sozialleistungsbeiträge abgerechnet werden. Informationen dazu finden sich in der Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO

 

Antwort aus fachlicher Sicht

Die Höhe des Pflegegeldes hängt unter anderem von Pflegegeldrichtlinien der Kantone und den einzelnen Familienplatzierungsorganisationen (FPO) / Dienstleistungsorganisationen in der Familienpflege (DAF) ab. Es ist den Kantonen überlassen, die Höhe festzulegen. Es bestehen grosse Unterschiede bei den Entschädigungen.


Das Pflegegeld besteht aus einem Anteil für Kost und Logis und einem Lohnanteil.


Gemäss Auskunft des SECO kann ein Kanton eine obere Lohngrenze für Pflegeverhältnisse festlegen, welche vom Kanton oder von den Gemeinden direkt oder indirekt finanziert werden, nicht aber für Pflegeverhältnisse, die nicht von diesem Kanton bezahlt werden.


Ist die Pflegefamilie bei einer FPO/DAF angestellt, so wird der aus Kost- und Betreuungsgeld bestehende Tagesansatz entweder durch die FPO/DAF festgelegt oder durch den platzierenden Kanton. Zum Teil sind minimale und/oder maximale Lohngrenzen vorgegeben. Unterschiedliche Ausbildungsgrade und Anforderungen können ebenfalls zu unterschiedlichen Entschädigungen führen.


Sobald der jährliche Lohnanteil die Freigrenze überschreitet, wird der Lohn pensionskassenpflichtig. Folglich zahlen Pflegeeltern den Arbeitnehmerbeitrag und die Zahlstelle den Arbeitgeberbeitrag. In der Regel wird die Freigrenze bei einem Pflegekind nicht überschritten.


Tiefe Pflegegeldansätze betragen um die CHF 40.00 pro Tag. Mittlere Ansätze zwischen CHF 60.00 und CHF 80.00. Höhere Ansätze CHF 90.00 bis CHF 120.00.


FPO/DAF bezahlen eher höhere Entschädigungen. Dies hat damit zu tun, dass sie tendenziell von den Behörden schwerer belastete Pflegekinder zugewiesen bekommen, welche auch grössere Herausforderungen an die Pflegeeltern stellen.

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